ENTSCHEIDUNG FÜR EINE NARKOSE: WELCHE KOSTEN STECKEN DAHINTER?
Besonders bei größeren Eingriffen oder auch oft bei Angstpatient*innen stellt sich vor einer Zahnarzt-Behandlung eine wichtige Frage: Wie soll der Eingriff vorgenommen werden? Reicht Ihnen eine lokale Betäubung oder wollen Sie eine Vollnarkose? Vielleicht sollen Sie aber auch in Abhängigkeit der Intensivität Ihres Behandlungsfalls direkt einer Vollnarkose zustimmen…? Was nun?
Wir empfehlen: Lassen Sie sich erstmal von Ihrem Zahnarzt oder Zahnärztin Ihre Optionen erklären! Denn wann eine Narkose wirklich empfehlenswert ist und Sie nicht in ein Meer von Kosten stürzt, entscheidet Ihr individueller Fall.
In den meisten Fällen können Sie als Patient*in bestimmen, welche schmerzhemmende Form Ihnen am liebsten ist. Besonders Angstpatient*innen neigen jedoch oft dazu, sich eine Vollnarkose zu wünschen, da der alleinige Gedanke an eine zahnärztliche Behandlung schon zu Gänsehaut und Übelkeit führt. Da kommt eine Narkotisierung gerade gelegen, um dieser Situation aus dem Weg zu gehen. In unserer Praxis in Augsburg liegt es ebenfalls in Ihrer Hand, über die Vorgangsform zu entscheiden.
Vor der Entscheidung für eine Vollnarkose sollten Sie jedoch über folgende zusammenhängende Kostenaspekte informiert sein:
- Die Kosten einer Vollnarkose werden fast nie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei therapeutischen Maßnahmen an Ihren Zähnen tragen leider Sie die vollständigen finanziellen Aufwände.
- Die Höhe der Kosten variieren. Maßgeblich sind hier Kriterien wie die Art, Dauer und der Umfang des besprochenen Vorgehens. Zusätzlich spielen Voruntersuchungen, das spezielle Narkoseverfahren und die notwendigen Medikamente eine Rolle. Zuletzt werden auch das Honorar für die zahnärztliche Behandlung und die Kosten des Anästhesisten inklusive Team kalkuliert.
In seltenen Fällen haben Patient*innen keine Wahl, sondern sind auf eine Vollnarkose in Ihrer Zahnarztpraxis angewiesen. Das entscheidet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt. Trifft das zu, ändert sich die Kostenlage für Sie: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Kosten, wenn eine Vollnarkose aus medizinischer Sicht zwingend notwendig ist.
Typische Beispiele für diese Ausgangslage sind lange sowie aufwendige Zahn-, Wurzel- oder Kiefer-Operationen. Weitere anerkannte Gründe der gesetzlichen Krankenkassen sind: Verweigerung von Kindern unter 12 Jahren, organische Erkrankungen / Allergien, mangelnde Kooperation bei geistiger Beeinträchtigung oder schweren Bewegungsstörungen und schwere, ärztlich bestätigte Angstreaktionen. Ob und was auf Ihren persönlichen Fall zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrem*r Behandler*in und Ihrer persönlichen Krankenkasse.
Sie haben noch Fragen an unser Team? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Anästhesie-Spezialisten in Augsburg und rufen uns einfach an: 0821 8089490
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!